Informationen und Links zur Corona Situation.

Liebe Mitglieder,
liebe Besucher unserer Internetseite,

auf dieser Seite finden Sie aktuelle und vorangegangene Informationen zu den Corona-Regelungen der hessischen Landesregierung. Bleiben Sie gesund und beachten Sie aktuelle Empfehlungen. 
Vorstand u. Redaktion d. VKS-Kelkheim

 

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Bei Bedarf verwenden Sie bitte das Poster mit der Aufforderung zum Tragen einer Maske.
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Aktuell:

Die hessische Landesregierung hat neue Corona-Regeln beschlossen. Die neue Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung tritt am 2. April 2022 in Kraft und gilt bis zum 29. April 2022.

 

Auf Grundlage des Bundesinfektions­schutzgesetzes gelten dann nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen:

 

 Maskenpflicht:

 

·         in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten),

 

·         in Alten- und Pflegeheimen,

 

·         bei Pflege- und Rettungsdiensten,

 

·         in den Fahrzeugen bzw. Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs. (Busse, Bahnen und Flugzeuge). Dies gilt für Fahr- oder Fluggäste sowie das Kontroll-, Service-, Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen.

 

·         in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

 

 

Testpflichten:

 

·         für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften.

 

·         Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich.

 

·         Bewohnertestungen (insbes. in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen ggf. anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden

 

·         In Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet.

 

Alle weiteren bisherigen Einschränkungen bezüglich Maskenpflichten, 2G- oder 3G-Nachweispflichten und Begrenzungen von Personenzahlen entfallen.

 

Grundsätzlich gilt ein eigenverantwortliches Handeln in der Pandemie.

Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.

 

Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Unternehmen haben ggf. die Möglichkeit, über ihr Hausrecht auch weiterhin von ihren Kunden das Tragen einer Maske in den Publikumsbereichen ihrer Geschäftsräume zu verlangen. Für das eigene Personal kann eine solche Regelung ggf. im jeweiligen betrieblichen Hygienekonzept vorgesehen werden.

 

Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung gültig ab 02.04.2022

 



Informations-Sammlung - Aktuelle Corona-Schutzverordnung