Antworten, Informationen und Links zur Corona Situation.

Liebe Mitglieder,
liebe Besucher unserer Internetseite,
das Coronavirus macht auch vor Kelkheim nicht halt!
Aus diesem Grund stellen wir für Sie auf dieser Seite Informationen zusammen, die Ihnen helfen sollen, wo und wie Sie Hilfe finden können. Aktuelle Hinweise und Neuigkeiten Ihrerseits nehmen wir gerne auf um die Seite zu vervollständigen und zu ergänzen. 
Bleiben Sie gesund und beachten Sie aktuelle Empfehlungen. 
Vorstand u. Redaktion d. VKS-Kelkheim

 

Newsticker


News-Ticker: ***25.04.2021*** Das gilt ab Montag 26. April in Hessen!

nach der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene hat Ministerpräsident Volker Bouffier nun auch die Umsetzung der Notbremse in Hessen bestätigt. Die aktualisierte Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) liegt vor.

 

Demnach ist bei einer Inzidenz von unter 100 Click&Meet mit dem Nachweis eines negativen Coronatests möglich und auch Baumärkte dürfen bei diesem Wert weiterhin geöffnet bleiben. Einkaufen mit Termin (Click&Meet) darf nur erfolgen mit einem gültigen Negativnachweis. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss durch das offizielle Muster von einer zugelassenen Stelle bescheinigt worden sein. Alternativ zählt ein vollständiger Nachweis des Impfschutzes.

 

Die Pflicht zum Tragen von medizinische Masken (OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach FFP2 Standard) bleibt weiterhin bestehen.
News-Ticker: ***24.03.2021*** Das gilt ab Montag 29. März in Hessen!

Der Corona-Lockdown wird bis 18. April verlängert und für manche Bereiche ändert sich wenig. 

Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert
Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal auf fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

"Click & Collect" anstatt "Click & Meet"
Der Einzelhandel muss ab Montag (29. März) zurück zum "Click & Collect". Das Einkaufen mit Terminen fällt bis auf Weiteres weg. Um den Grundbedarf weiterhin zu sichern, bleiben Supermärkte, Drogerien, Friseure, Gartenmärkte und Co. weiterhin geöffnet.

Medizinische Masken (OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach FFP2 Standard) 
Es gilt eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten. In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden.

News-Ticker: ***11.02.2021*** Bund und Länder haben die beschlossenen Corona-Regeln bis zum 07. März 2021 verlängert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben also erneut keine Erleichterung für den gebeutelten Handel, Hotel & Gastronomie und auch anderen Dienstleistern beschlossen.

Medizinische Masken (OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach FFP2 Standard) 
Es gilt eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten. In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden.

Friseure ab 01. März geöffnet
Friseursalons sollen ab dem 1. März wieder öffnen können, allerdings unter Hygieneauflagen. Der Zustrom von Kunden soll mit Reservierungen gesteuert werden. Zudem besteht auch hier die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken.
News-Ticker: ***20.01.2021*** Die Verlängerung der im Januar getroffenen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Ferner sollen einige der Maßnahmen, wie hier in Kurzform, erweitert werden

* Um Kontakte und Risiken weiter zu reduzieren, sollen medizinische Schutzmasken beim Einkaufen und in Öffentlichen Verkehrsmitteln zum Einsatz kommen. Einfache Alltagsmasken sind hierfür nicht mehr zulässig.

* Arbeitgeber sind aufgefordert noch stärker Homme-Office Möglichkeiten anzubieten, wo dies realisierbar ist.

* Soweit keine Kita- oder Schulbesuche ermöglicht werden können, kann auf entsprechende Notbetreuungen zurück gegriffen werden.

Das Corona-Kabinett Hessen wird hierzu am heutigen Mittwoch nochmals tagen und im Anschluss weitere Informationen mitteilen.
- - 
News-Ticker: ***07.01.2021*** Der Lockdown geht mit erweiterten Maßnahmen bis zum 31. Januar weiter.
Beschlossen wurde diese Maßnahme von der Bundeskanzlerin sowie Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Für den Handel heißt dies.:
1. Bisherige geltenden Maßnahmen werden bis zum 31. Januar verlängert.
Geschäfte die keine Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs anbieten, bleiben zunächst bis zum 31. Januar weiterhin geschlossen.
2. Private Zusammenkünfte
Treffen im Kreis von Angehörigen des eigenen Haushaltes sind mit höchstens einer weiteren Person die nicht im selben Haushalt lebt gestattet.
3. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgefordert um großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen, und die bundesweiten Bemühungen „Wir bleiben zuhause“ zu unterstützen.
4. Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 EinwohnerInnen
In diesen werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beschließen. Dies wird zu weiteren Einschränkung führen, wie einen zulässiger Bewegungsradius mit 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Unser Main-Taunus-Kreis ist hiervon zur Zeit nicht betroffen.
5. Auf die Beschränkungsmaßnahmen wird mit Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder reagiert.
Der "Überbrückungshilfe III" des Bundes kommt hier besondere Bedeutung zu. Je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit sowie ein Prozentsatz an Fixkosten soll bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet werden. Auch Abschlagszahlungen sind angedacht.
6. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs werden voraussichtlich am 25. Januar 2021 sich erneut beraten.
Über die aktuelle Situation und Maßnahmen ab 1. Februar 2021 werden wir Sie weiterhin informieren.
News-Ticker: ***13.12.2020*** Der Lockdown ist beschlossen ... der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021, mit einigen Ausnahmen, geschlossen! – mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.


Weitere Details zu dem Beschluss und den Lockdown-Regelungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der...

  - IHK Frankfurt am Main

... hier finden Sie den vollständigen Beschluss

 
News-Ticker: ***28.11.2020*** Verlängerung der Betriebsschließungen und neue Regeln für Groß- und Einzelhandel ab dem 1. Dezember 2020.

 

Wie uns die IHK-Frankfurt informierte, hat das Land Hessen auf Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses vom 25. November 2020 die Verlängerung von Betriebsschließungen sowie verschärfte Regeln für den Groß- und Einzelhandel in der Corona-Kontakt und Beschränkungsverordnung erlassen.

Die Verlängerung der bestehenden Betriebsschließungen bis zum 20. Dezember 2020 gilt für alle Betriebe, die bereits im November betroffen waren, darunter:

1) Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind

2) Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen

3) Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege

 

Im Groß- und Einzelhandel muss die Personenzahl nach der Verkaufsfläche beschränkt werden. Für Unternehmen:

1) mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm darf höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche zugelassen werden

2) mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm darf...

- auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und

- auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche zugelassen werden. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.

3) durch ein abgestimmtes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Geschäfte verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren zu unnötigen Schlangenbildungen kommt.

 

>>> zur VERORDNUNG und Lesefassung geht es hier. <<<
News-Ticker: ***28.11.2020***  Verlängerung der Betriebsschließungen und neue Regeln für Groß- und Einzelhandel ab dem 1. Dezember 2020.

 

Wie uns die IHK-Frankfurt informierte, hat das Land Hessen auf Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses vom 25. November 2020 die Verlängerung von Betriebsschließungen sowie verschärfte Regeln für den Groß- und Einzelhandel in der Corona-Kontakt und Beschränkungsverordnung erlassen.

Die Verlängerung der bestehenden Betriebsschließungen bis zum 20. Dezember 2020 gilt für alle Betriebe, die bereits im November betroffen waren, darunter:

1) Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind

2) Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen

3) Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege

 

 

Im Groß- und Einzelhandel muss die Personenzahl nach der Verkaufsfläche beschränkt werden. Für Unternehmen:

1) mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm darf höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche zugelassen werden

2) mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm darf...

- auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und

- auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche zugelassen werden. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.

3) durch ein abgestimmtes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Geschäfte verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren zu unnötigen Schlangenbildungen kommt.

 

>>> zur VERORDNUNG und Lesefassung geht es hier. <<<
 Newsletterhistorie am Ende dieser Seite...

Informationen zur Mikroliquiditäts-Darlehen von der "WIBank" - Förderbank des Landes Hessen


Heute informierte und die IHK Frankfurt das es für alle von der Corona-Krise betroffenen hessischen Unternehmen seit gestern ein neues Angebot für Hessische Unternehmen von der "WIBank" - Förderbank des Landes Hessen angeboten wird.

Der Kleinkredit von 3.000,- bis 35.000,- Euro pro Unternehmer wird unseres Wissens mit nur 0,75% verzinst.

Alle Informationen und Links fiinden Sie auf der Seite der WIBank

 lesen und informieren Sie sich hier direkt  ......
... Wer wird gefördert?
... Was wird gefördert?

... Welche Voraussetzungen gibt es?

... Wie sind die Konditionen?

... Rechtliche Hinweise

... Wo muss der Antrag gestellt werden?

... Wer sind die Kooperationspartner?

... Downloads

 

... und denken Sie daran das Anträge an die WIBank ab sofort eingereicht werden können.


Informations-Sammlung

Download
Lesefassung der Vorordnung - Stand: 27. April 2021
Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie
03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraen
Adobe Acrobat Dokument 370.1 KB
Download
Allgemeinverfügung des Main-Taunus-Kreises zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Main-Taunus-Kreis im sozialen und betrieblichen Bereich.
Allgemeinverfüg_Corona_MTK_16_10_2020.pd
Adobe Acrobat Dokument 299.0 KB

Download
Neunzehnte Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des CoronaVirus vom 12. Oktober 2020
Ausfertigung19.AnpVO.gez..pdf
Adobe Acrobat Dokument 133.2 KB
Download
Lesefassung (Stand: 16.10.2020) Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
CoKoBeV (Stand16.10).pdf
Adobe Acrobat Dokument 63.2 KB

Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe

Die Hessische Landesregierung hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Sozialunternehmen, sowie Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

 

Bundesministerium der Finanzen:

Pressekonferenz - Co­ro­na­vi­rus: Mil­li­ar­den-Hilfs­pro­gramm und Schutz­schild

 

KFW - Kreditanstalt für Wiederaufbau:

Aktuelle Hilfe - Förderung im Rahmen Coronavirus

 

Kostenfreie Service Hotine KFW –

Weitere Möglichkeiten – Bankgespräche ausmachen, Tilgungsaussetzungen vereinbaren.  Günstige Überbrückungsdarlehen vereinbaren, auf alle Fälle Gespräche führen!

Telefon: 0800 539 9001 (kostenfreie Servicenummer)

Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr

 

Bundesministerium für Gesundheit:

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus

 

Bundesministerium des Innern:

Bevölkerungsschutz - Themen zum Coronavirus

 

Robert Koch Institut:
Aktuelle Info zum COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

 

IHK-Frankfurt:

Arbeitsrechtliche Auswirkungen

Förderinstrumente und Finanzhilfen

 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Allgemeine Hygiene Tipps

 

Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V.
Die wichtigsten Links für Selbständige zum Thema Corona

 

DSTV - Informationen für Steuerberater und Mandanten:

Überblick von Regelungen und Erleichterungen im Hinblick auf die Corona-Lage.

 

HDE - Handelsverband Deutschland:

Aktuelle Infoseite

 

Beitrag Online Handel: 
Coronavirus macht dem Handel weiter zu schaffen Internet World Business

 

Sparkasse Infoseite
Information zur Coronakrise
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
1. Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
2. Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
3. Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inklusive Summen- und Saldenliste) & Selbstauskunft
4. Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate & ein Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters

 

Unkomplizierte Soforthilfe:

Schritt-für-Schritt-Plan inklusive Musterformulare

 

Arbeitsagentur:

Erklärvideo der Agentur für Arbeit zur Kurzarbeit

Main Taunus Kreis:

Informationen des Kreises zum Coronavirus

Corona-Wegweiser für Selbständige 


WIBank - Förderbank für Hessen

 

Aktuelle Bekanntmachungen Stadt Kelkheim:

Coronavirus in Kelkheim (Stand: 14. März 2020)

Aufgrund des Beschlusses der Landesregierung werden ab Montag, den 16.03.2020 bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020) auch an den Kelkheimer Schulen die Kinder nicht in die Schule gehen dürfen.

Weitere Informationen...

 

Corona-Virus in Kelkheim (Stand: 12. März 2020)

Den aktuellen Sachstand zum Corona-Virus in Kelkheim (Taunus) finden Sie unter den weiteren Informationen.

Weitere Informationen...

 

KVH - Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Die KVH hält ihre Mitglieder auf dem Laufenden.

Hotline für Patienten

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat eine Hotline eingerichtet, die Sie Patienten empfehlen können: 0800 5554666 (täglich von 8 bis 20 Uhr).

 

Lokale Informationen im" hr"

>>> hr-info <<<

 

Pressestimmen

Handelsblatt: Selbst der Onlinehandel leidet jetzt unter der Corona-Epidemie

 

Deutschlandfunk: Bundesregierung schlägt Ladenschliessungen vor

 

 



Newsletter Historie

 

News-Ticker: ***23.11.2020***  als besondere Unterstützung in der Corona-Pandemie können hessische Gaststätten ab sofort Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern erhalten. Dies teilten Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Sonntag, 22.11.2020, mit. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro.

 

Antragsberechtigt sind Gaststätten mit eigenem Gastraum, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten, höchstens 49 Beschäftigte zählen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro erzielen. Auch Desinfektionsständer und Außenzelte werden gefördert, allerdings keine Heizgeräte für den Außenbereich.

 

Weitere Informationen zum Programm finden Sie ab dem 23. November um 09:00 Uhr auf der Webseite der WIBank. Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist dieser ersten Förderrunde endet bereits am 26. November!

 

Die vollständige Pressemitteilung der Ministerien finden Sie HIER.

In unserer INFORMATIONS-SAMMLUNG, etwas weiter Unten, haben wir einige aktuelle Informationen für Sie verlinked.

 

 

News-Ticker: ***04.11.2020*** Das Land Hessen hat die seit 2. November 2020 gültige Corona

Kontakbeschränkungsverordnung aktualisiert. Darin enthalten sind einige Klarstellungen. Die Verordnung tritt am 5. November 2020 in Kraft. Auch die Auslegungshinweise wurden aktualisiert.
Die Verordnung finden Sie hier:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hessen.de_land/cokobev_stand_05.11_lesefassung.pdf
Die Auslegungshinweise finden Sie hier:
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/20-11-03-auslegungshinweise_cokobev.pdf
Unter folgendem Link können Sie eine Synopse der alten und der ab morgen gültigen Verordnung herunterladen:
https://ihkdrop.cloud/nc125/index.php/s/SbbYjC3Cwc8pPLG
Alle Informationen rund um Corona finden Sie ebenfalls auf IHK-Frankfurt Website unter:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/presse/alle-wichtigen-informationen-zum-corona-virus/

 

News-Ticker: ***30.10.2020*** Bund und Länder haben - wie Sie sicherlich der Presse entnehmen konnten - am 28. Oktober 2020 einen Beschluss zu Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie beschlossen. Die Beschränkungen treten am 2. November 2020 in Kraft treten und gelten vorerst bis zum 30. November.

BITTE BEACHTEN: Die zwischen Bund und Ländern gefassten Beschlüsse müssen nun noch in eine Landesverordnung umgesetzt werden. Dabei kann es zu Abweichungen kommen.

 Im Bund-Länder-Beschluss sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen: 

·  Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet.

·  Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

·  Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören

1.      Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,

2.      Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,

3.      Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,

4.      der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,

5.      Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,

6.      Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

·  Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

·  Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

·  Schulen und Kindergärten bleiben offen. 

 

 News-Ticker: ***20.10.2020*** Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat zum 19.10.2020 die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus angepasst. Diese sind zum einen aufgrund der steigenden Infektionszahlen notwendig, zugleich laufen viele bestehende Corona-Verordnungen in Hessen zum 31.10. aus und müssen deshalb
entsprechend angepasst, verändert oder verlängert werden.

 

News-Ticker: ***19.06.2020*** Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30.06.2020 das endgültige Schreiben zur temporären Absenkung der Umsatzsteuer (USt) veröffentlicht. Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gelten die Umsatzsteuersätze von 16 % (bisher 19 %) sowie von 5 % (bisher 7%).

 

Das aktuelle BMF-Schreiben zum ermäßigten Umsatzsteuersatz ist mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt und unter folgendem Link erreichbar.

 

News-Ticker: ***11.06.2020*** Das Land hat heute neue Verordnungen veröffentlicht.Sie finden diese auf den gewohnten Seiten:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

 

News-Ticker: ***19.06.2020*** Hessen mach sich locker - ab Montag 22.06. treten folgende Änderungen in Kraft:
* Veranstaltungen dürfen dann für bis zu 250 Personen durchgeführt werden, wobei es bei dem Flächenbedarf von 5 qm bei der Einnahme von Sitzplätzen, ansonsten 10 qm pro Person bleibt. * Ladengeschäfte dürfen jetzt pro 10 qm zugänglicher Fläche einen Kunden einlassen. Bisher ist es nur ein Kunde pro 20 qm. * Seniorenbegegnungsstätten dürfen für bis zu 100 Personen geöffnet werden. * Die generelle Möglichkeit zur Sonntagsöffnung für den Einzelhandel wird gestrichen.

 

News-Ticker: ***11.06.2020*** Das Land hat heute neue Verordnungen veröffentlicht.Sie finden diese auf den gewohnten Seiten:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

 

News-Ticker: ***22.04.2020***  Corona Hygienehinweis der IHK ... als Unterstützung erhalten Sie als Download einen Aushang "Corona Hygienehinweis" für Ladengeschäfte. Dieser ist gemäß  §1 (8) Nr. 3 der 4. Corona-Verordnung gut sichtbar für den Kunden auszuhängen.

 

News-Ticker: ***21.04.2020*** Die Hessische Regierung hat am Dienstagabend eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab dem kommenden Montag. Weitere Informationen gibt es auf www.hessen.de

 

News-Ticker: ***19.04.2020***  Information der Hessischen Staatskanzlei ... * Auslegungshinweise zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus ( Gültig ab 20.04.2020 bis 03.05.2020 )      

 

News-Ticker: ***15.04.2020***  Bundesregierung veröffentlicht neue Beschlüsse ... * Kontakt Beschränkungen bis 03. Mai verlängert*,

*Schulstart in Deutschland schrittweise ab 4. Mai*,  *Geschäfte bis 800 Quadratmeter Größe dürfen unter Auflagen öffnen*,  *Öffnung der Gastronomie weiterhin nicht zugelassen*,  *Öffnung von Friseuren nicht vor 04. Mai*,  *Tierparks und Zoos können ab 20. April öffnen*

 

News-Ticker: ***06.04.2020***  Hessen-Mikroliquidität Darlehen-Programm verfügbar: Das Programm Hessen-Mikroliquidität ist ein ergänzendes Darlehen (kein Zuschuss) zu bereits bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten in der Corona-Krise.

 

News-Ticker: ***05.04.2020*** Soforthilfe beantragen - so geht's

Bitte unbedingt erst die Anleitung durchlesen und Unterlagen vorbereiten. Am Ende der Anleitung gelangen Sie zu diesem Link . Abschliessen werden Sie aufgefordert die letze Seite des Antrags unter Berücksichtigung  Ihrer Zugangskennung und Zugangscode hochzuladen oder per Fax einzureichen.

 

News-Ticker: ***29.03.2020*** ACHTUNG - Wichtige Antworten zur Beantragung zur Corona Soforthilfe

 

***29.03.2020*** den erforderlichen Antrag für den Erhalt der Soforthilfe stellen Sie ab dem 30. März 2020 beim Regierungspräsidium in Kassel. Das dafür erforderliche Antragsformular sollte Ihnen dann ebenfalls auf der Seite des Regierungspräsidiums zur Verfügung stehen.  Hier noch einmal der entsprechende Link:  http://www.rpkshe.de/coronahilfe/